Der Kollege Jüdemann berichtet von einem Anwalt (Fachanwalt für Familienrecht), der sich als Strafverteidiger betätigte und erst die Revisionsbegründungsfrist versäumte und anschließend keinen Wiedereinsetzungsantrag hinbekam, während Burhoff über einen Anwalt zu berichten weiß, der sich mindestens zwei Monate lang nicht bei seinem in Untersuchungshaft befindlichen Mandanten gemeldet hatte. Beide beschäftigten wegen ihres Verhaltens (besser: ihren Unterlassungen und Versäumnissen) die Gerichte.
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