Über den Vergewaltigungsprozeß vor dem Landgericht Darmstadt hatte ich schon am 11.01.2010, 12.01.2010 und über die teilweise Urteilsaufhebung durch den BGH am 22.10.2010 berichtet. Es ging nun nur noch um die Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung und (deswegen) auch um die Neubemessung der Strafe, die vom Landgericht Darmstadt im ersten Durchgang mit 15 Jahren bemessen worden war. Jetzt wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren festgesetzt und anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Im Schlusswort noch bekundete der Angeklagte, das Gericht sei einer Intrige aufgesessen. Er und seine Mittäter seien zu Unrecht verurteilt. Er sei unschuldig. Am Vortag war er zu seinen persönlichen Verhältnissen vernommen worden. Er habe nie Unrechtes getan, sei immer rechtschaffen gewesen. Habe allen immer nur geholfen.
Zehn Voreintragungen im BZR. Wegen gefKV, KV, Handeltreiben mit Btm, Raub, Entführung u.v.a.m. Alleine sechs Freiheitsstrafen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden war. Man hatte viel Geduld bewiesen, jahrzehntelang. „Gesessen“ hatte er nie. Jetzt war Peter M. am Ende der Fahnenstange angelangt.
„Und wenn sie mir 20 Jahre geben, ich habe nichts gemacht.“
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