In der NJW wird „aktuell“ mit Schlampigkeit übersetzt

Die verzweifelten Versuche der NJW mit der Internetgeschwindigkeit mitzuhalten und in „NJW-aktuell“ von einigermaßen frischen Urteilen zu berichten, lassen immer wieder die erforderliche Sorgfalt vermissen. In der aktuellen Ausgabe wird von der BGH-Entscheidung des VI-Zivilsenates zur Haftung des Linksabbiegers im Lichte des § 9 III 1 StVO und der Frage der Teilnahme der Sachverständigenkosten an der Quotierung unter der Überschrift „Versicherungsrecht“ berichtet.

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