Zu dem Prozess, den die Stadt Bensheim um 100.000 € aufgrund seiner persönlichen Aktivitäten führen musste -und nun in zweiter Instanz verloren hat- meint der Bürgermeister heute in einer „persönlichen Stellungnahme“: „Ich werde daher den bei der Stadt verbleibenden Schaden, der durch die Entscheidung des Oberlandesgerichtes für die Stadt Bensheim entstanden ist, persönlich begleichen.“ Warum eigentlich? Das OLG hat doch den Schaden angerichtet.
Schadensrecht auf kommunalpolitisch:
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