Seit Heiko Maas Bundesjustizminister ist, hat sich das Strafrecht wieder zum Experimentierfeld entwickelt. Dabei geht es immer nur um Verschärfung für den „Täter“ und den Ausbau der Rechte zum Schutz der „Opfer“. Insbesondere das Sexualstrafrecht weiß davon ein Lied zu singen. Den Dreck zusammenkehren kann er dann die Justiz. Daher bedarf es stets ihrer Entlastung. Jetzt kommt (wohl) demnächst mit dem Fahrverbot für alle, also nicht nur „wegen einer Straftat, die er (der Verurteilte) bei einer im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat“ (Paragraf 44 Abs. 1 Satz 1 Strafgesetzbuch), eine neue Entlastungsmöglichkeit, jedenfalls wenn es nach dem Willen des Bundesjustizministers geht, wobei, dem Vernehmen nach, die sogenannte Koalition sich offensichtlich einig ist, dass das eine tolle Idee ist.
Bei allen Argumenten für und wider (insbesondere vermag ich nicht einzusehen, warum die enorme Bandbreite von Geld- und Freiheitsstrafen nicht ausreichend sein soll; außerdem führt die massenhafte Verhängung von Fahrverboten in allen Deliktsbereichen zwangsläufig dazu, dass sich auch die Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sprunghaft vermehren wird was letztlich faktisch dazu führen wird, dass Straftäter doppelt bestraft werden, nur weil sie eine gegen sie verhängte Strafe nicht akzeptieren, was zumindest als Massenphänomen nicht hinnehmbar ist) fehlt das eigentlich entscheidende „für“ das Fahrverbot für jedermann: Polizei und Justiz versprechen sich angesichts der immer schwerer handhabbaren Strafrechtspflege bequeme Kontrolle der Einhaltung und damit effiziente Strafvollstreckung. Wer arm ist, wie die meisten Straftäter, macht, wenn eine Geldstrafe gegen ihn verhängt wird, nur Arbeit, denn ihm muss Ratenzahlung bewilligt werden und die Einhaltung langwierig kontrolliert. Im Zweifel klappt es dann trotzdem nicht und die Geldstrafe wird umgewandelt in einer Ersatzfreiheitsstrafe, zu vollstrecken in einer Justizvollzugsanstalt mit den damit verbundenen erheblichen Kosten. Im Falle der Verhängung von bedingten Freiheitsstrafen ist die Einhaltung von Geldauflagen und dergleichen zu kontrollieren, was auch nur Arbeit macht und damit Geld kostet. Die Verhängung des Fahrverbotes ist indes probat, denn dessen Einhaltung wird von Kommissar Zufall en passant im Polizeidienst kontrolliert, was zur nachhaltigen Justizentlastung führt.
Das Fahrverbot für Diebe, Betrüger, Steuerhinterzieher
Schreiben Sie eine Antwort