Bisher war (nur) die Benutzung des Handys beim Autofahren verboten, soweit dieses „aufgenommen oder gehalten“ werden mußte. Am 27.11.17 tritt die Neufassung des § 23 StVO in Kraft mit Bußgeldern von 55 € (Radfahrer!) bis 200 € und einmonatigem Regelfahrverbot bei Verstößen mit Gefährdung und/oder Sachbeschädigung. Aber auch im „Normalfall“ sind es 100 € und 1 Punkt im FAER in Flensburg. Betroffen sind nun alle „elektronischen Geräte“ einschließlich Navi und sonstigen Geräten (Laptop) außer dem reinen Autoradio, auch fest eingebaute. Verboten ist nicht mehr nur noch das Aufnehmen und Halten sondern auch (bei fest eingebauten Geräten) die mehr als nur kurze Blickzuwendung.
Der Tatnachweis wird in diesen Fällen allerdings schwer zu führen sein.
Die Änderung trat am 19.10.17 in Kraft.