Strate über Strafverteidiger

„Das liegt zum einen an den Strafverteidigern. Kampfesgeist zeigen sie vor allem auf dem einmal im Jahr stattfindenden Strafverteidigertag. An diesen zwei Tagen gilt den Freiheitsrechten des Beschuldigten das große Wort. Die restlichen 363 Tage des Jahres hingegen werden in kleinlauter Geschäftigkeit zugebracht. Mit Wiederaufnahmen lässt sich eben kein Geld verdienen.“

Gerhard Strate, Stimme der Unschuldigen, NJW vom 14.12.2017 (Nr. 51), Seite 7

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .