Dass der Diesel seit der Implantierung des TDI im Fiat Croma 1987 ein mehrheitsfähiger Antrieb im PKW ist, war praktisch drei Jahrzehnte lang unstreitig. Dass er ein NOX-Problem hat, ist auch schon eine Weile bekannt. Dass das Problem nun nicht die Welt aus den Angeln hebt und außerdem auch weitgehend behebbar ist, sollte auch klar sein. Das wird ja auch an der gestrigen Entscheidung des BVerwG deutlich. Denn es wurde nicht etwa ein Fahrverbot -besser: Verkehrsverbot- für ältere Diesel angeordnet; lediglich die Möglichkeit hierfür wurde den Kommunen gegeben, aber nur als ultima ratio, wenn also andere, mildere Mittel nicht reichen, um die verbindlichen NOX-Grenzwerte einzuhalten. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit werden nicht, wie nach der Plakettenverordnung, ganze Innenstädte von Verkehrsverboten betroffen sein, sondern nur einzelne Straßen bzw. Straßenabschnitte und auch nur solange und soweit die Grenzwerte überschritten werden.
Trotzdem sind die Folgen panikartig. Keiner will mehr einen Diesel und wer einen hat, will ihn loswerden. Dies wird schon bald dazu führen, dass nirgends mehr die Grenzwerte für NOX überschritten werden, weil sich der Dieselbestand sukzessive verringern wird.
Die Empfehlung ist also ganz klar: immer schön locker bleiben und abwarten. Inzwischen wird es herrliche Autos für kleines Geld zu kaufen geben, leider nur Euro 5, aber, warum nicht?
Ach wie schön danke sehr ♥
Warum sollen Dieselfahrer den Wertverlust ihres Fahrzeugs einfach hinnehmen? Sie könnten doch gegen ein Fahrverbot klagen. Beispiel Hamburg, Max-Brauer-Allee: dort behauptet die Stadt es wären 272 Anwohner von der NO2-Grenzwertüberschreitung (62 Mikrogramm/m3 im Jahresmittel) betroffen. Nur hat es niemand nachgemessen, ob das überhaupt stimmt. Am Neckartor in Stuttgart bei 82 Mikrogramm/m3 auf der Straße hat man im Gebäude des Amtsgerichts das direkt an die Straße grenzt nur 20 bis 30 Mikrogramm gefunden, also Werte unterhalb des Grenzwertes von 40 Mikrogramm Warum soll das in der Max-Brauer-Allee anders sein? Eine erfolgreiche Klage in Hamburg könnte alle anderen Fahrverbote obsolet machen, denn die Verhältnisse sind überall ähnlich: die verkehrsnahe Messstation steht direkt an der Hauptstraße, i.d.R. eine Straßenschlucht mit geschlossener Randbebauung. Dort hält sich niemand lange genug auf um von der Grenzwertüberschreitung im Jahresmittel betroffen zu sein. Und in den angrenzenden Gebäuden ist die Konzentration schon deutlich unter dem Grenzwert. Müßte so eine Klage nicht Aussicht haben auf Erfolg?
Lieber Christoph, ich bin zwar Anwalt und habe nichts dagegen, dass jmd. klagt; was Klagen gg. Verkehrsverbote angeht, käme ich mir aber vor wie jmd., den man auf’s Dach gelockt und dem man dann die Leiter weggetreten hat. Anders ausgedrückt: ich neige eher zum zivilen Ungehorsam, zum Einspruch (mit allen Schikanen) gg. etwaige Bußgeldbescheide, zum in-Gottes-Namen-Umfahren von soetwas und von mir aus zum Klapprad im Kofferraum, meinetwegen auch Laufschuhe. WIR werden das Problem aussitzen, ausnahmsweise einmal wir, und in 5 Jahren haben wir wahrscheinlich eh ein anderes Auto. Bei mir wird es wieder ein Diesel sein!