Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abstellt, begeht verbotene Eigenmacht, derer sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt; die Abschleppkosten kann er als Schadenersatz von dem Fahrzeugführer verlangen, §§ 823 II, 858, 859 BGB (BGH-NJW 2009, 2530).
Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstück abgestelltes Auto
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