Gut war auch „heute“ im ZDF: Der Kachelmann-Prozeß wird nächsten Montag fortgesetzt. Entweder mit den alten oder mit neuen Richtern.
Mag sein mit den „alten Richtern“, gewiß jedoch nicht in neuer Besetzung.
Wenigstens die Hauptnachrichtensendung des Mit-dem-Zweiten-sieht-man-mehr-Kanals könnte sich mal fachkundigen Rat einholen, bevor losgeplappert wird.
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BGH rügt Frankfurter Strafverteidiger scharf
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
2 StR 545/08
vom
20. März 2009
in der Strafsache
gegen
wegen Geldwäsche
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-anwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 20. März 2009 gemäß § 349 Abs. 2 StPO beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15. Juli 2008 wird als offensichtlich unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat: Weiterlesen