Gegen den Betroffenen wurde aus einem Bußgeldbescheid (1000 € wegen wiederholter Trunkenheitsfahrt) vollstreckt. Die Staatsanwaltschaft drohte Erzwingungshaft an. Der Betroffene legte einen Rentenbescheid (< 1000 €/mtl.) vor und teilte mit, er müsse sein Haus abbezahlen (> 700 €) und habe i.ü. die „E.V.“ abgegeben.
Das Amtsgericht Darmstadt ordnete daraufhin 20 Tage Erzwingungshaft an.
Die Angaben zum Einkommen seien unglaubhaft, von 250 € könne man nicht leben (die Notwendigkeit danach zu fragen, wie man mit 250 € leben kann, wurde nicht erkannt). Der Betroffene könne eine Weile die Tilgung des Hausdarlehens aussetzen. Eine Rate von mtl. 100 € sei ihm sicher möglich.
Die sofortige Beschwerde führte aus, daß er von seiner Freundin, mit der er zusammen lebt, und seiner Mutter, die im Nachbarhaus wohnt, in Naturalien unterhalten wird und daß es nicht darauf ankomme, was faktisch möglich sondern was rechtlich nötig ist. Über das Rechtsmittel ist noch nicht entschieden.
Nachtrag vom 08.10.10: Die Beschwerdekammer des Landgerichts Darmstadt hat den Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt, mit dem Erzwingungshaft angeordnet worden war, mit Beschluss vom 01.10.10 aufgehoben.