Mandant wurde das Auto im Urlaub geklaut. Hatte aber eine Fahrzeugvollversicherung bei der VHV. Noch vom Urlaubsort den Versicherungsvertreter angerufen, der den Diebstahl bei der VHV gemeldet hat und die Polizei benachrichtigt. Im Auto waren auch die Pässe. Daher diese neu beantragt, ebenso ein Visum, weil Mandant ist ein in Deutschland lebender Türke. VHV schrieb ihn in Deutschland an und bat um sofortige Rücksendung der Schadensmeldung. Sie kündigte an, den Versicherungsschutz bei nicht unverzüglicher Rücksendung zu versagen. Mandant kam erst fünf Wochen später wieder nach Hause und schickte die Schadensmeldung dann sofort zurück. VHV lehnt die Entschädigung mit der Begründung ab: zu spät, man möchte ein „ätsch“ hinzufügen. Weiterlesen
VHV in Hannover
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