Nachdem die Mutter das Strafmandat mit dem vormals tätigen Rechtsanwalt für ihren inhaftierten Sohn beendet hatte, schickte er ihr eine vierstellige Kostenrechnung für 3,75 Stunden a 250 € zzgl. MwSt. Beiordnen lassen hatte es sich in diesen 3,75 Stunden dabei schon. Nicht hingegen eine Honorarvereinbarung getroffen. Und 250 €/h? ‚Ne Menge Geld für einen FWWRA (Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt). Aber der Versuch scheint’s ihm wert gewesen zu sein.
Der liebe Kollege
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