Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 8.7.2008 (NJW 2008, 2845) seine Rechtsprechung aus NJW 2003, 1116 bestätigt, wonach es auch bei Frontalzusammenstößen keine Harmlosigkeitsgrenze gibt, bei der Verletzungen der Halswirbeksäule ausgeschlossen wären. Ob diese vorliegen, ist Frage des Einzelfalles und nicht davon abhängig, daß eine niedrige Anstoßgeschwindigkeit vorlag. Sie könnten sich etwa aus der konkreten Sitzposition oder einer unbewußten Drehung des Kopfes ergeben. Daran ändere auch nichts, daß die Verletzungen nicht „objektivierbar“ seien, der Arzt also im Attest nur die subjektiv empfundenen Beschwerden des Patienten schildere.
HWS-Schleudertrauma auch bei harmlosen Unfällen möglich
Schreiben Sie eine Antwort