Aktuelle NJW; Hessischer Justizminister Jörg-Uwe Hahn zur Sicherheit an hessischen Gerichten: „Wir haben die öffentlichen Räume abgetrennt von den Büroräumen, die nur mit persönlicher Berechtigung oder persönlicher Einladung betreten werden können. Darüber hinaus finden jetzt an den Eingängen aller 73 hessischen Gerichte Kontrollen statt.“
Dass der Justizminister dergleichen in der NJW behauptet, kann nur verwundern. Ab und zu wird die von Leuten gelesen, die -offensichtlich im Gegensatz zu ihm- tatsächlich hessische Gerichte betreten. Von den beschriebenen Maßnahmen ist zumindest nichts zu spüren in den Amtsgerichten: Bensheim, Lampertheim, Fürth und Groß-Gerau.