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Kein Beweisverwertungsverbot bei Messung mit Laserpistole

Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 5.3.10 (NZV 2010, 262) noch einmal seine Auffassung aus dem Beschluss vom 9.2.10 (NZV 2010, 263) bekräftigt, wonach ein Beweisverwertungsverbot in Betracht kommt, wenn eine verdachtsunabhängige Bildaufzeichnung (Vibram, VKS) erfolgt. Dort hatte das OLG ausgeführt, daß die bezeichneten Verfahren dem Beschluss des BVerfG vom 11.08.09 (NJW 2009, 3293) zuwider laufen und der Gesetzgeber „gefordert (ist), die … gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zu schaffen.“
Bei der Entscheidung vom 5.3.10 ging es hingegen um eine Messung mit einer sogn. Laserpistole (Riegl FG 21-P), bei der gerade keine verdachtsunabhängige Speicherung erfolgt sondern gezielt anvisiert und die kurzzeitige Speicherung sogleich automatisch wieder gelöscht wird.

Siehe hierzu auch OLG Brandenburg.