Gestern beim Landgericht, Zivilkammer, Einzelrichterin.
Der Fall enthalte komplizierte Probleme. Aha. Wie diese zu bewerten seien, keine Antwort. Es sei ja der gesetzlich vorgeschrieben Gütevorschlag zu machen. Lustlos mal was vorgeschlagen. Konnte keinen überzeugen. Argumente nicht gehabt. Weiter rumgestochert und -geeiert. Anträge stellen lassen. VT bestimmt (in sechs Wochen). Wolle prüfen, ob die von einer Partei vorgelegte BGH-Entscheidung „1:1“ passt.
Was werden wird? Völlig offen!
Über den Sinn des Termins gerätselt.
Am besten lässt man’s gleich ganz sein, so wie neuerdings in gefühlten 99 % der Berufungen in Zivilsachen. Oder in strafrechtlichen Revisionen. Aber da ist wenigstens mindestens eine oft intensive Hauptverhandlung vorausgegangen. Mündliche Verhandlungen sind doch nur lästig. Wenn man die Parteien und deren Anwälte gar nicht erst sieht, lebt es sich viel besser. Im Elfenbeinturm, im Wolkenkuckucksheim. Es entscheidet sich auch viel leichter, am grünen Tisch. Vor allem Abstand braucht die Justiz, Distanz!