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Probeführerschein (§ 2a II StVG)

Die Probezeit dauert zwei Jahre. Werden in Flensburg wegen zwei leichter oder wegen eines schweren Verkehrsverstoßes Punkte eingetragen, ordnet die Führerscheinstelle die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Folgen hierauf erneut zwei leichte oder ein schwerer Verkehrsverstoß, erteilt sie eine Verwarnung und weist auf die Möglichkeit der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung hin.

Folgen hierauf erneut zwei leichte oder ein schwerer Verkehrsverstoß, entzieht sie die Fahrerlaubnis.

Was eine schwerwiegende Zuwiderhandlung ist, regelt die Anlage 12 zu § 34 FeV verbindlich und abschließend. Darunter fällt z.B. bereits die Überschreitung der innerorts zugelassenen Geschwindigkeit von 50 km/h um 21 km/h.