Bereits vor fünf Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regeln des Zugangs zum Anwaltsnotariat für verfassungswidrig erklärt. Notar wurde danach letztlich derjenige, der im zweiten Staatsexamen, das regelmäßig Jahrzehnte zurücklag, am besten abgeschnitten hatte. Notarspezifische Kenntnisse waren in Form von Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen, deren Umfang gedeckelt war.
Auf Initiative des Bundesrates ist nun gestern vom Bundestag die Neuregelung beschlossen worden.
Kernstück ist die notarielle Fachprüfung. Sie besteht aus sechs fünfstündigen Aufsichtsarbeiten, die zum Ergebnis 75 % beitragen, und einer mündlichen Prüfung, die 1/4 zählt. Bei der Besetzung von Notarstellen bleibt es bei einem Punktesystem. Die Fachprüfung zählt dabei 60 %, das Ergebnis des 2. Staatsexamens 40 %. Der Bewerber muß außerdem seit mindestens 5 Jahre Anwalt und seit drei Jahre n im Landgerichtsbezirk tätig sein.
Neue Zugangsregelung im Anwaltsnotariat vom Bundestag beschlossen
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