Wenn sich der Präsident der Rechtsanwaltskammer Koblenz Rechtsanwalt Justizrat Friedrich Jansen kritisch zur geplanten Zusammenlegung der OLGe Koblenz und Zweibrücken in Zweibrücken äussert (NJW 26/1011, Editorial) , muß man dies wohl verstehen. Denn hiermit verbunden ist gleichzeitig das Ende der RAK Koblenz (§ 60 II BRAO). Komischerweise wird dieser (Haupt-)grund für seine Meldung von ihm nicht einmal erwähnt. Statt dessen viel Werbung um Verständnis für die Justizmitarbeiter, die jetzt womöglich in die „südliche Randlage von Rheinland-Pfalz“ umziehen müssen. Das ist aber nicht der Job eines Kammerpräsidenten, sich um Justizmitarbeiter zu sorgen. Weiterlesen
Hasta la vista, OLG Koblenz!
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