Das Landgericht Darmstadt hat heute einen Studenten, dem von der Staatsanwaltschaft ein versuchter Mord an einem Asylbewerber am 19.10.08 in Bensheim vorgeworfen worden war, wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Nach viertägiger Hauptverhandlung hatte die Staatsanwaltschaft zwar den Mordvorwurf fallengelassen, war aber noch immer der Auffassung, der Angeklagte sei wegen eines versuchten Totschlages zu verurteilen.
Der Angeklagte hatte, nach durchzechter Nacht, im Streit seinem Kontrahenten eine leere Wodkaflasche auf den Kopf zertrümmert und anschließend weiter auf diesen eingeschlagen. Anschließend verständigte er einen Bekannten, der den Rettungswagen rief, woraufhin der lebensgefährlich Verletzte gerettet werden konnte. Das Landgericht ging daher davon aus, daß der Angeklagte strafbefreiend vom versuchten Tötungsdelikt zurüchgetreten war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Landgericht Darmstadt: kein Mordversuch sondern gefährliche Körperverletzung
Schreiben Sie eine Antwort