Bekanntlich dürfen Anwälte seit einiger Zeit sogn. Zweigstellen vorhalten. Kann im Einzelfall sinnvoll sein. Was es aber soll, wenn ein außerplanmäßiger Professor an der Uni Heidelberg, der seit 2 1/2 Jahren auch als Anwalt zugelassen ist, neben seiner in Darmstadt bestehenden Kanzlei außerdem noch weitere vier Zweigstellen unterhält, nämlich in Nürnberg, Bensheim und zwei in Langen (sic!), erschließt sich weder mir noch wohl dem rechtssuchenden Publikum, wobei die Betonung wohl auf „suchend“ liegt, denn der Kollege kann nun einmal nicht zugleich in Heidelberg, Darmstadt, Nürnberg, Bensheim und an zwei verschiendenen Orten in Langen sein. Macht aber viel Werbung, der Kollege. Und was der für Tätigkeitsschwerpunkte hat: das „Ermittlungsverfahren, im Zwischenverfahren, im Hauptverfahren, im Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren sowie im Verfahren gegen strafprozeßuale Zwangsmaßnahmen.“
Wow, Da haut’s ein wech, einfach alles! So eine geballte Kompetenz bringt wahrlich Licht in unsere düstere Bensheimer Hütte. Es ist wie im Dönerladen: ein Döner mit allem auch „mit scharf“; ein Kollege mit Omnipotenz und Omnipräsenz.
http://www.beier-partner.de/prof-dr-juergen-rath
Als Tätigkeitsschwerpunkt einfach alles und überall
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