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Verkehrsopferhilfe

Die Versicherungswirtschaft trägt einen Verein, der eintritt, wenn ein Schaden verursacht wurde, für den eigentlich ein Versicherer haften müßte, aber nicht muß, weil der Verursacher unbekannt geblieben ist oder das Fahrzeug nicht versichert war.
Ersetzt wird aber nur in gravierenden Fällen Schmerzensgeld und Schäden z.B. an einem Gartenzaun oder einer Hausmauer, wobei ein Selbstbehalt von 500 € gilt. Nicht ersetzt werden Fahrzeugschäden, Abschleppkosten usw., um Mißbrauch zu vermeiden.