Abgesehen davon, dass man sich fragt, warum eigentlich ein Verwaltungsgericht in Wiesbaden über Fahrverbot in Frankfurt entscheidet (hat Frankfurt nicht einmal ein Verwaltungsgericht?); noch einmal was die Entscheidung bedeutet und vor allem was sie nicht bedeutet: sie bedeutet nicht, dass ab Februar 2019 alle Euro-vier-und-schlechter-Fahrzeuge nicht mehr in die Stadt fahren dürfen. Sie bedeutet nicht, dass ab September 2019 alle Euro-fünf-und schlechter-Fahrzeuge nicht mehr in die Stadt fahren dürfen. Sie bedeutet lediglich, dass die Stadt Frankfurt verpflichtet ist, im Stadtgebiet die EU-Grenzwerte für NOX und sonstige Schadstoffe einzuhalten. Wenn es nicht anders möglich ist, dann halt eben auch mit einem Fahrverbot. Ein solches kann natürlich unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nicht über das gesamte Stadtgebiet gelegt werden, auch wenn es der Deutschen Umwelthilfe wahrscheinlich so am liebsten wäre. Betroffen werden einzelne Straßen sein, wie wir dies auch schon andernorts erleben. Vielleicht werden aber auch gar keine Fahrverbote verhängt, denn die Hysterie wird viele bis zum September 2019 zum Umstieg veranlassen was dann die NOX-Werte entsprechend reduziert (und beim Umstieg auf Otto-Motoren die CO2-Belastung entsprechend erhöht aber: so what?). Hoffnung keimt auch in Bezug auf die Hardware-Nachrüstung, denn durch derartige Richtersprüche wächst der Druck auf Politik und Industrie. Schließlich bleibt es, wie in der guten alten Zeit der Plakettenverordnung, dabei, dass ordnungswidrig sich nur der verhält, der ein von einem Fahrverbot betroffenes Fahrzeug in die Verbotszone einfährt. Mit Kontrollen dürfte jedoch (weil anders praktisch kaum möglich) allenfalls im ruhenden Verkehr zu rechnen sein; im Rahmen dessen allerdings ist der Fahrer, der das Fahrzeug eingebracht hat, regelmäßig nicht festzustellen. Es bleibt also bei dem Motto: immer schön locker bleiben.
Fahrverbote in Frankfurt? Immer schön locker bleiben!
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