§ 3a Pflichtversicherungsgesetz sagt es klar: Ist der Schaden aus einem Unfall beziffert und der Haftungsgrund unbestritten, muß entweder gezahlt werden oder zumindest ein Bescheid erteilt werden. Hierauf kann sogar geklagt werden.
§ 3a Pflichtversicherungsgesetz sagt es klar: Ist der Schaden aus einem Unfall beziffert und der Haftungsgrund unbestritten, muß entweder gezahlt werden oder zumindest ein Bescheid erteilt werden. Hierauf kann sogar geklagt werden.