Daß Richter für ihre Arbeit oft kein „Feedback“ bekommen, weder Lob noch Tadel, hat etwas mit ihrer abgehobenen Stellung in diesem „königlichen Amt“ zu tun. Immerhin brauchen sie auch nicht für Fehlentscheidungen persönlich einzustehen. Dies sollte aber nicht dazu verführen, für Fehler immer andere verantwortlich zu machen, gerne nimmt man Anwälte hierfür.
Vor einem Zivilrichter in Bensheim fand gestern Verhandlung statt. Zur Sachaufklärung waren die drei Parteien persönlich geladen und erschienen. Zeugen gab es auch, die waren aber nicht geladen. Statt dessen hatte der Richter zuvor angefragt, ob die bereits „beigezogene Ermittlungsakte zu Beweiszwecken verwertet werden“ könne. Er erhielt zur Antwort: „Gegen eine Verwertung der beigezogenen Akte im Rahmen des § 415 ZPO bestehen keine Bedenken.“ Dies war vor drei Monaten.
Im gestrigen Termin fragte er nun nach. Die Erklärung sei unklar, meinte er. Solle denn damit erklärt werden, daß auf der unmittelbaren Zeugeneinvernahme bestanden werde?! Na das hätte man ja vorher auch sagen können, man handele nicht gerade prozeßökonomisch (sic!).
Wie sonst hätte die Erklärung verstanden werden sollen? Wenn Prozeßökonomie dem Richter wichtig ist, hätte er, unklare Erklärung unterstellt, nachfragen können, es waren noch drei Monate Zeit bis zum Termin. Stattdessen bekam der Anwalt zu hören, dies sei doch wohl nicht sein erster Zivilprozeß (sic!). Der Termin wäre jetzt natürlich sinnlos (weshalb die zur Sachaufklärung erschienenen Parteien unverrichtet heim geschickt wurden, ist das Geheimnis des Richters), neuer Termin ergehe von Amts wegen. Hämisch am Schluss zu den beiden anderen Anwälten: „Das haben sie jetzt ihrem Kollegen zu verdanken!“
Was der Anwalt dazu zu sagen hatte, interessierte den Richter nicht. Er hatte seinen Ballast abgeworfen und entschwand.
Richter zu Anwälten: „Das haben sie ihrem Kollegen zu verdanken!“
Schreiben Sie eine Antwort