Archiv für den Tag: Juli 28, 2009

Richter wegen Rechtsbeugung rechtskräftig zu 3 Jahren und sechs Monaten verurteilt

 

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS

1 StR 201/09

 

 

vom

24. Juni 2009

in der Strafsache

gegen

wegen Rechtsbeugung u.a.  

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Juni 2009 beschlossen:

 

 

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 14. November 2008 wird als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Weiterlesen