Ärger mit Kostenbeamten sind Alltag und daher eigentlich nicht berichtenswert. Der vorliegende Fall geht jedoch über den normalen Ärger, der dadurch hervorgerufen wird, dass gelegentlich der Eindruck entsteht, der Beamte werde für die Nichtauszahlung berechtigter Ansprüche provisioniert, weit hinaus.
Beantragt waren Pflichtverteidigergebühren für den 11.3.2010. Tatsächlich hatte die Hauptverhandlung am 12.3.2010 stattgefunden. Dies war offensichtlich aus den Sitzungsprotokollen. Außerdem hatte der Verteidiger auch die Erstattung von Parkgebühren für den 12.3.2010 beantragt und diese waren ihm auch erstattet worden.
Die Rechtspflegerin hat die Pflichtverteidigergebühren für den 11.3.2010 mit der lapidaren Begründung abgesetzt, an diesem Tage habe keine Hauptverhandlung stattgefunden. Weiterlesen