Ich hatte schon am 10.03.11 über die angriffslustigen Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Trier berichtet. Inzwischen verzichten sie sogar auf zivilisatorische Erungenschaften wie die Grußformel „Guten Morgen“, wenn sie morgens den Sitzungssaal betreten und einen halben Meter neben der Bank der Verteidiger vorbeischreiten. Auf Mitschriften bei der Beweisaufnahme verzichten sie weitgehend. Sie schöpfen aus dem Inbegriff ihres Vorverständnisses. Untereinander haben sie viel Spaß. Kaum, dass etwas mit Grinseinlagen oder Unmutsbekundungen unkommentiert bliebe.
Ein Beweisantrag der Verteidigung wurde am Dienstag in einer eigens schriftlich vorbereiteten Stellungnahme wie folgt beurteilt: „Der Antrag entspricht der vielmehr gängigen Manier der Verteidigung, durch das sinnfreie Werfen von „Nebelkerzen“ zu versuchen, die verfahrensrelevanten Umstände zu verschleiern.“ Man scheint den Verteidigern ja geradezu magische Kräfte zuzutrauen, hingegen das Gericht für nicht in der Lage zu halten, Beweisanträge entsprechend der Verfahrensordnung zu bescheiden. Dies erklärt auch die Freude, mit der die Stattgabe eines Beweisantrages der Staatsanwaltschaft kommentiert wurde. Nämlich mit einem kurzen zackigen „Ja“. Es fehlte nur noch die den Älteren unter uns noch bekannte „Boris-Becker-Säge“.
Den Strafprozeß vor der Großen Strafkammer als Tummelplatz für Akteure von mangelnder Reife gibt es freilich schon immer. Üblicherweise sind es jedoch eher nicht-professionelle Beteiligte, denen dies zu bescheinigen ist.
Vom Reifegrad des Staatsanwalts
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