Bekanntlich hatte das OLG Hamm die Rechtsbeschwerden der StA Bielefeld gegen einige der „Massenfreisprüche von Herford“ wegen unzulässig erhobener Verfahrensrügen verworfen. Unter Bezugnahme auf die Presseerklärung des OLG Hamm bezeichnet die NJW von diesem Donnerstag im Teil „Aktuell“ die Rechtsbeschwerden als „Einsprüche“ und belegt damit einmal mehr, dass dieser Teil der NJW nicht den Anspruch erhebt, von der Fachwelt ernst genommen zu werden, was allerdings die Frage aufwirft, an wen sich „NJW-aktuell“ dann eigentlich wendet.
Einspruch euer NJW
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