Auf der letzten Mitgliederversammlung des DAV in Straßburg haben sich die DAV-Mitglieder (die Vereinsvorsitzenden) einstimmig einer Resolution des Anwaltvereins Koblenz angeschlossen, in der die Absicht der rheinland-pfälzischen Landesregierung, das OLG Koblenz entweder zu schließen oder zu einer Zweigstelle des OLG Zweibrücken herabzustufen, als neuerlicher „Anschlag auf die Gewaltenteilung“ bezeichnet wird (Anwaltsblatt 2011, 559).
Ach, ihr lieben Vereinsvorsitzenden, geht’s nicht ’ne Nummer kleiner?
Auch dass ihr so etwas einstimmig beschließt, stimmt besorgt. Das hat so was ostzonaleinheitsparteimäßiges, was euch aber zugleich immerhin davor bewahrt hat, aus der in der rheinland-pfälzischen Landeregierung erkannten Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland die Konsequenz zu ziehen und unter Berufung auf Art. 20 IV GG zu deren Sturz aufzurufen.