In BGBl. I 2011, 1266 wurde am 30.06.2011 das Zwangsheiratschutzgesetz verkündet, das u.a. die Zwangsverheiratung unter Strafe stellt (Mindestfreiheitsstrafe 6 Monate nach dem neuen § 237 StGB). Das Opfer hat gem. Neufassung des § 397a StPO Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes.
Zwangsheirat strafbar
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