2. Strafsenat – allgemein schwieriges Klima

Im Falle der Konkurrentenklage des  Richters am BGH Thomas Fischer um die Besetzung der Stelle des Vorsitzenden des 2. Strafsenates hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 24.10.2011 im Wege der einstweiligen Anordnung der Bundesrepublik Deutschland die Besetzung der Stelle vorläufig untersagt. In dem Beschluss werden die Gründe erörtert, weswegen Fischer jedenfalls zunächst nicht zum Zuge kam (in der letzten Zeit seien drei Richter aus diesem Senat ausgeschieden, weil sie mit Fischer nicht zurecht gekommen waren und im 2. Senat herrsche ein „allgemein schwieriges Klima“).

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