Nix genaues weiß man noch nicht, aber manches deutet sich bereits an:
Die Tilgungshemmung durch Neueintrag, durch Tattagprinzip und Überliegefrist vom „Bürger“ kaum noch zu durchschauen, wird sterben. Statt dessen werden schwere Verstöße nach drei und weniger schwere nach zwei Jahren getilgt.
Es gibt keine Punktespreizung von 1-7 mehr. Nur noch entweder einen für grobe Verstöße und zwei für’s noch gröbere. Was dann wo rein gehört, da wird es spannend. Und Ultimo ist dann bei 8 Punkten. Dann ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bisher sind es 18, aber heute bekommt man „schnell“ (im wahrsten Sinne des Wortes) ‚mal 3 für Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße, „braucht“ also „nur“ 6 Mal in fünf Jahren so aufzufallen und verliert die Fahrerlaubnis, die nur mit erfolgreichem MPU-Gutachten wieder neu erteilt wird. Das trifft sehr oft Berufskraftfahrer, natürlich nicht: die selten fahrende Triefnase und den Linke-Spur-Schleicher. Deshalb hört sich die Ramsauer-Reform für Flensburg für’s Erste ganz gut an. Die Meckerer aus der „Opposition“ sollten bedenken, dass hierdurch nicht etwa die „Raser“ privilegiert werden; vielmehr wird ein himmelschreiend ungerechtes System mit mitunter weitreichenden Folgen (bis hin zum existenziellen Ende) rechtsstaatlichen Anforderungen angepasst und man sollte sich glücklich schätzen, dass es das zuständige Ministerium geschafft hat, ohne von Karlsruhe dazu gezwungen worden zu sein.
Ein Haken allerdings: wohl breitflächige Erhöhung der Bußgeld-„Tarife“.
Die Flensburg-Reform
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