Gestern, am Tag vor der Hauptverhandlung, ruft um 17.00 Uhr der VRiLG an und schlägt einen § 153a StPO gegen Zahlung von 3.000 € vor. Der Sitzungsvertreter des StA (ein OStA) habe bereits sein Einverständnis erklärt.
Nächtliche Telefonate mit der Mandantin führen am darauffolgenden Morgen zu dem diesem Vorschlag zustimmenden Fax des Verteidigers. Der entsprechende Beschluss soll im Termin gefasst werden. Kurz vor Fahrtantritt: erneuter Anruf des Richters. Der Dezernent der StA habe „Einwendungen“ erhoben. Das Verfahren könne nicht eingestellt werden, jedenfalls nicht in dem kurz bevorstehenden Termin.
Das Wechselbad der Gefühle der Mandantin interessiert nicht. Sie hatte dem („streitigen“) Termin lange entgegengefiebert. Dann Entwarnung. Nun doch wieder „rin in die Kartoffeln“.
Worauf ist eigentlich noch Verlass? Vor „Absprachen“ darf (auch ansonsten) gewarnt werden.
StA thinks twice – it’s not alright!
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