Durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs vom 26. Juni 2013, das am 1. September 2013 in Kraft tritt, liegt nunmehr ein neuer vertypter Fall notwendiger Verteidigung dann vor, wenn bereits ein sogenannter Opferanwalt beigeordnet worden ist, BGBl. I 2013, 1805.
Pflichtverteidigung bei Opferanwalt
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