Das OLG Oldenburg hat entschieden (NZV 2009, 52):
Bei der Darstellung eines anthropologischen Identiätsgutachtens zu einem Beweisphoto einer Verkehrsüberwachungsanlage sind im Urteil die festgestellten Merkmalsübereinstimmungen, die vorhandenen Abweichungen und die von dem Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Einschätzung der Identitätswahrscheinlichkeit wiederzugeben. Weiterlesen