Wieder einmal gelesen: Urteil des LG Mannheim vom 23.01.1997:
„Dies sind jedoch nicht die einzigen Bedenken, die man gegen den Zeugen V haben muß. Er gab sich zwar betont zurückhaltend, schien bei jeder Frage sorgfältig seine Antwort zu überlegen und vermied es geradezu betont, Belastungstendenzen gegen den Angekl. hervortreten zu lassen, indem er in nebensächlichen Einzelheiten Konzilianz ja geradezu Elestizität demonstrierte, im entscheidenden Punkt der – für ihn vorteilhaften – angeblichen mündlichen Genehmigung des beantragten Urlaubs aber stur blieb wie ein Panzer. Weiterlesen
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Freispruch wegen fehlerhafter Beweiswürdigung aufgehoben
In einer lesenswerten Entscheidung des 1. Strafsenates vom 26.05.09 (1 StR 597/08, gestern veröffentlicht, hat der BGH ein Urteil des Landgerichts Landshut aufgehoben. Dieses hatte einen Angeklagten freigesprochen, dem eine Vergewaltigung und ein versuchter Mord vorgeworfen worden war. Die Indizien reichten auch in der Gesamtschau dem Tatgericht nicht für eine Verurteilung. Bei Verurteilungen, die mit der Revision angegriffen werden, wird vom GBA gerne über die ureigene Aufgabe des Tatrichters, die Beweiswürdigung vorzunehmen, belehrt. Das Revisionsgericht sei nicht berechtigt, in diese Tatrichterkompetenz einzugreifen. Diese Regel scheint nicht in dem gleichen Maße bei Revisionen der StA gegen Freisprüche zu gelten. Jedenfalls häufen sich beim 1. Senat Aufhebungen wegen als fehlerhaft angesehener Beweiswürdigung bei Freisprüchen.