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…stellen uns janz dumm und fragen: wat issene Fachanwalt

Als es nur den Fachanwalt für Steuerrecht gab, also vor langer, langer Zeit, da wurde er gelegentlich als „Schwachanwalt“ verunglimpft. Heute gibt es so ungefähr 20 Fachanwaltsbezeichnungen. Die für Strafrecht seit 13 Jahren und die für Verkehrsrecht seit vier Jahren. Die Voraussetzungen zum Erwerb sind jeweils der Nachweis von soundsoviel in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung bearbeiteten Fällen, darunter gerichtliche Verfahren, im Strafrecht einige mindestens am Schöffengericht. Außerdem muß ein Fachanwaltskurs besucht und mehrere fünfstündige Klausuren zu Examensbedingungen geschrieben und bestanden werden. Trotzdem meint Kleine-Cosack zurecht, dass Fachanwalt nicht sei, wer soeben den Titel erworben habe, sondern wer ihn führe und deshalb auf diesem Gebiet stärker nachgefragt werde. Fachanwalt wird man so erst mit der Zeit nicht weil man Fachanwalt ist, sondern das Publikum den Träger der Fachanwaltsbezeichnung  mit Fällen aus „seinem“ Gebiet konfrontiert, während Fälle aus anderen Gebieten nicht (mehr) an ihn herangetragen werden.
Dies führt mitunter zu dem „Was-Hänschen-nicht-lernt…-Effekt“. Wie bei der Kollegin Fachanwältin für Strafrecht, die vor der Strafkammer in Darmstadt die Vereidigung eines Angeklagten angeregt hatte, weil er Wahrnehmungen außerhalb des ihn betreffenden Tatkomplexes gemacht und dadurch „irgendwie in einer logischen Sekunde (sic!) Zeuge geworden“ sei.
Der Vorsitzende wahrte die Fassung, meinte, dies lasse die StPO nicht zu und stellte anheim, einen Antrag zu stellen, den „die Kammer dann aber sicher ablehnen“ werde.

1. Hessischer Anwaltstag in Darmstadt am 12.09.2008

Anläßlich des Anwaltstages mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Antiterrorgesetzgebung in der Zentralveranstaltung werde ich im Rahmen meines Grußwortes als Vorsitzender des örtlichen Anwaltvereines darauf hinweisen (und mich dabei auf Hommerich, AnwBl 2008, 623 stützen), daß sich die Anzahl der Anwälte in den letzten 20 Jahren verdreifacht hat und alleine seit der Jahrtausendwende rund 50.000 Kollegen hinzugekommen sind. Inzwischen zählt die Anwaltschaft beinahe 150.000 Berufsträger. Die Anwaltschaft ist dieser Herausforderung vor allem mit Spezialisierung begegnet. 62 % der Einzelanwälte bezeichnen sich als Spezialist, bis zu 95 % in Kanzleien mit mehr als 100 Anwälten. 20 % der Anwälte sind Fachanwalt. Die Arbeitsgemeinschaften des DAV haben 40.000 Mitglieder. Dies führt zu neuen Herausforderungen, nämlich der Zersplitterung der Anwaltschaft und den Zentrifugalkräften entgegenzuwirken.  Daher muß der Wertekern der Anwaltschaft herausgearbeitet werden.