Kommt oft vor und wird gerne übersehen:
Bußgeldbescheid über 500 € und Fahrverbot wegen Verstoßes gegen die 0,5 Promillegrenze oder Drogenfahrt. Rechtskräftig.
Später: Strafverfahren wegen gleichzeitigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Der Bußgeldbescheid muß nun gem. §§ 86, 21 OWiG im Strafurteil aufgehoben werden!
Aufhebung Bußgeldbescheid durch Strafurteil
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