War derjenige, der eine neue Fahrerlaubnis beantragte, mindestens zwei Jahre ohne Fahrerlaubnis, mußte er bisher u.a. die praktische und theoretische Prüfung wiederholen. Seit dem 30.10.2008 muß das nicht mehr sein. Jetzt kann die Fahrerlaubnisbehörde hierauf verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, die Kenntnisse und Fähigkeiten lägen nicht mehr vor (Neufassung § 20 FeV).
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne erneute praktische-/theoretische Prüfung
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