Meinen Artikel vom Februar 2010 ergänzend liegt Unzumutbarkeit auch dann vor, wenn die gleichwertige Billigwerkstatt nicht mit marktüblichen Preisen operiert,die auf Sondertarifen auf der Grundlage vertraglicher Beziehungen mit dem Versicherer des Schädigers beruhen (BGH-NJW 2010, 2725).
BGH zu fiktiven Reparaturkosten markengebundener Fachwerkstätten
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