Die Bezeichnung Baden-Württembergs als Musterländle ist sicher eine klasse Idee öffentlich-rechtlicher Marketingexperten gewesen, ähnlich dem: „Mir kennet älles, außer Hochdeutsch“, wobei Öttinger ja wahrscheinlich nicht erst seit er EU-Kommissar ist, kein Englisch kann. Obwohl dieses Musterländleimage sicher eher aus dem schwäbischen Landesteil herstammen dürfte, sind auch die Badener und mit ihnen gezwungermaßen auch die seit 200 Jahren zu integrierenden Kurpfälzer stolz, z.B. auf die Art der Justizaktenführung mittels Nadel und Faden, die das seit einiger Zeit nicht ungebräuchliche Fotokopieren oder inzwischen auch Scannen dieser Akten dem Einsichtsberechtigten nicht eben erleichtert. Als man den Akteninhalt noch abgeschrieben hat, war das sicher noch kein Problem. Aber: wir pflegen unsere Schrulligkeiten. Weiterlesen
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Verfahrensverzögerung im Bußgeldverfahren
Eine von der Justiz zu verantwortende Verfahrensverzögerung von sieben Monaten führt regelmäßig (noch) nicht zur Verkürzung oder gar zum Wegfall eines Fahrverbots oder zur Herabsetzung des Bußgeldes oder zur Einstellung des Verfahrens (OLG Bamberg-NJW 2009, 2468).
(siehe auch meinen Artikel vom 30.10.2008)
Strafrabatt wegen Verfahrensverzögerung in Bußgeldsachen?
Das OLG Düsseldorf (NZV 2008, 534) hat dies abgelehnt.
In Strafsachen wird unterstellt, daß eine überlange (rechtsstaatswidrige) Verfahrensdauer zu einer Reduzierung der Strafe führen kann bzw. muß, wobei bei vollstreckbaren Freiheitsstrafen auszusprechen ist, daß ein bestimmter Teil als vollstreckt gilt.
In Bußgeldsachen soll dies wegen der geringeren Eingriffsintensität nur bei Verzögerungen um ein Vielfaches der Verjährungsfrist gelten, also z.B. nicht bei Verzögerung um ein Jahr zur Abfassung einer nur einseitigen Antragsschrift der GenStA.