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Täteranwalt/Opferanwalt

Immer wieder Unverständnis begegnet man als Anwalt, der sowohl als Verteidiger als auch als Nebenklägervertreter auftritt. Warum eigentlich? Überhöhen die Kollegen ihre Rolle als Nur-Verteidiger oder Nur-Nebenklägervertreter nicht ein wenig? Sind die Rollen tatsächlich so unterschiedlich oder haben sie nicht in erster Linie eines gemein, was generell die Anwaltstätigkeit kennzeichnet: die Vertretung der Mandanteninteressen?!
Vor ein paar Jahren hat mich der damalige Vorsitzende der Jugendschutzkammer in Darmstadt einmal auf die für ihn nicht verständliche Vereinbarkeit von Opfervertretung einerseits und Täterverteidigung andererseits angesprochen. Er ist, nach Jahrzehnten als Richter, nach seiner Pensionierung Anwalt geworden. Selbst das geht. Verteidiger und Opferanwalt, geht auch, gut sogar.