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Interessenwiderstreit Versicherer versus Versicherter im Haftpflichtprozeß

Vom Beklagten wird Schmerzensgeld wegen von ihm begangener Körperverletzungshandlungen begehrt. Wie er es geschafft hat, seine Haftpflichtversicherung zu involvierten, ist sein Geheimnis. Diese hat jedenfalls Anwälte beauftragt. Im heutigen Verhandlungstermin vor dem Landgericht Darmstadt erschien ein Unterbevollmächtigter. Der Einzelrichter wollte einen Vergleich herbeiführen. Die entsprechenden Verhandlungen zogen sich 2 Stunden hin. Als sich alle einig waren fragte der Richter, ob man das nicht unwiderruflich machen könne. Der Unterbevollmächtigte rief daher im Büro der von dem Versicherer beauftragten Hauptbevollmächtigten an. Er tat dies vom Sitzungssaal aus. Viel sagte er nicht. Seine Gesprächspartnerin – angesichts der Dauer des Gesprächs – anscheinend ziemlich viel. Ergebnis war: ein Vergleich wird von dem Versicherer keinesfalls gewünscht. Weiterlesen