In meinem Beitrag vom 17.12.2008 konnte ich noch über „Bewährung in Meiningen“ berichten, die einem damals fünffach einschlägig Vorbestraften trotz in laufender Bewährung begangener zweier Fällen von Fahrens ohne Fahrerlaubnis bewilligt worden war. Keine drei Wochen nach der Verhandlung wurde er wieder erwischt und dann noch einmal Ende Januar. Im Juni verurteilte ihn das Amtsgericht Eisenach zu 1 Jahr und 5 Monaten, natürlich „ohne“. Heute die Berufungsverhandlung bei dem Vorsitzenden der Berufungskammer, der vor 11 Monaten gnädig gewesen war und dem Angeklagten einen Vertrauensvorschuß gewährt hatte. Die Kammer ermäßigte die Strafe auf 1 Jahr, 1 Monat und zwei Wochen. Diese addieren sich nun mit den zum Widerruf anstehenden Bewährungsstrafen auf beachtliche 2 Jahre, 10 Monate und 2 Wochen Knast für insgesamt fünf Fälle von Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Kommt in solchen Fällen erschreckend oft vor, daß sich zunächst einiges anhäuft und dann auf einen Schlag mehrere Strafen zur Vollstreckung anstehen. Die Knäste sind voll von solchen Leuten. Baden-Württemberg hat sogar einen eigenen Straßenverkehrsstraftäterknast. Fahren ohne Fahrerlaubnis sollte nach meiner Auffassung entkriminalisiert und zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden. Man kann den Strafzweck auch ohne Strafe im engeren Sinn erreichen, wie man an den Btm- und Alkoholfällen unterhalb der Schwelle der Fahruntüchtigkeit sieht.
2 Jahre, 10 Monate, zwei Wochen Gefängnis für 5x Fahren ohne Fahrerlaubnis
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