Mollath: LG Regensburg verwirft Wiederaufnahmeanträge als unzulässig
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Gerhard Strate hat ( Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19 ) den Wiederaufnahmeantrag vom 19.02.13 nicht auf neue Tatsachen gestützt. Vielmehr auf den Wiederaufnahmegrund, dass an der Entscheidung ein Richter mitgewirkt hat, der sich dabei der (mehrfachen) Rechtsbeugung schuldig gemacht hat. Die StA Regensburg werde ihrerseits einen Wiederaufnahmeantrag stellen. Dieser stütze sich auf neue Tatsachen.
Inzwischen gibt es auch eine Zusammenfassung des Falls bei bzw. von Burhoff.