Strate stützt Wiederaufnahme im Fall Mollath auf Rechtsbeugung

Gerhard Strate hat ( Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19  ) den Wiederaufnahmeantrag vom 19.02.13 nicht auf neue Tatsachen gestützt. Vielmehr auf den Wiederaufnahmegrund, dass an der Entscheidung ein Richter mitgewirkt hat, der sich dabei der (mehrfachen) Rechtsbeugung schuldig gemacht hat. Die StA Regensburg werde ihrerseits einen Wiederaufnahmeantrag stellen. Dieser stütze sich auf neue Tatsachen.
Inzwischen gibt es auch eine Zusammenfassung des Falls bei bzw. von Burhoff.

Ein Gedanke zu „Strate stützt Wiederaufnahme im Fall Mollath auf Rechtsbeugung

  1. Asam

    Eine Justiz zum Verzweifeln!
    Der Fall Gustl Mollath ist kein Einzelfall

    Ein hoher Bayerischer Amtsträger, der CSU nahe stehend, hat einen über 70-zig Jahre alten Mann — ohne dass dieser ihm unmittelbar zuvor dazu einen Anlass ge-geben habe — Minuten lang wehr- und schutzlos an Boden liegend wie einen räudigen Hund ausrastend mit seinen schweren Bergstiefeln zusammengetreten.
    Der alte Mann erlitt, mit zahlreichen ärztlichen Attesten dokumentiert, dadurch schwerste Verletzungen auf seiner ganzen, ungeschützten rechten Körperseite (z.B.: Hämatome im Penisbereich, Handteller großes Hämatom am rechten unteren Rippenbogen – eine Fraktur konnte nicht ausgeschlossen werden, Hämatome im rechten Oberarm und Knochenmarksödeme, etc. …).

    Der Rentner stand offensichtlich der Durchsetzung seiner kommerziellen Interessen im Wege, wodurch ihm ein Spekulationsgewinn von ca. Euro 1 Mio. entging und er darüber hinaus vermutlich noch einen Verlust von ca. Euro 300.000,00 durch Zins- und Kapitaldienste erlitt.

    Mit Hilfe einer Ärztin einer renommierten, Bayerischen Klinik lies offensichtlich dieser Amtsträger noch am selben Abend den alten Rentner mittels einer telepathischen Ferndiagnose für paranoid erklären, vergleichbar den Vorgängen um König Ludwig II., obwohl die Ärztin den Rentner überhaupt nicht kannte oder jemals gesehen oder mit ihm gesprochen hat.

    Dieser Amtsträger jedoch wurde von der Bayerischen Justiz vor Strafverfolgung ge-schützt. Die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen ihn mit unwahrer Behauptung und Unterschlagung von Straftatbeständen dauerhaft eingestellt. Sie kam zwar nicht umhin festzustellen, dass dieser Bayerische Amtsträger ein vermeintliches Notwehrrecht überschritten habe, stellte aber trotzdem fest, dass die Verhalten des Schlägers nur von geringer Schuld sei und eine Strafverfolgung nicht im öffentlichen Interesse läge.

    Ich frage mich ob hier nicht eventuell der Straftatbestand der Rechtsbeugung vor-liegt, den es statistisch gesehen allerdings nach eigenen Recherchen eigentlich in der Bayerischen Justiz gar nicht gibt?

    Dr. Peter-M. Asam
    Dipl. Phys.

    PS.: Die Bayerische Justizministerin wurde in mehreren Schreiben über diese Vor-gänge informiert und hat diese Informationen persönlich zur Kenntnis genommen augenscheinlich ohne der Angelegenheit nachzugehen.

    Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .