Die gegenüber einem Polizeibeamten ungefragt fernmündlich abgegebene Sachverhaltsschilderung und die in Anwesenheit eines Polizeibeamten gegenüber dem Beschuldigten erfolgte Bezichtigung durch einen zur Zeugnisverweigerung berechtigten Angeörigen bleiben auch nach Gebrauchmachen des Angehörigen von dem Zeugnisverweigerungsrecht im Strafverfahren verwertbar (OLG Saarbrücken-NStZ 2008, 585 mit kritischer Anmerkung Mitsch ebd. 2009, 287 zu § 252 StPO).
Verwertbarkeit belastender Spontanäusserung des später schweigenden Ehegatten
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