Ich würde, entgegen dem Kommentator, keinen NS-Vergleich oder besser: Vergleich mit der die NS-Zeit „aufarbeitenden“ Justiz im Nachkriegsdeutschland ziehen.
Die Vorgänge im OLG Naumburg zeigen etwas anderes aber ganz deutlich: Dieser „Freispruch im Zwischenverfahren“ kam deswegen zustande, weil an der unsäglichen Entscheidunge des OLG Naumburg (Familiensenat) drei Richter mitgewirkt hatten. Weiterlesen
Fall Görgülü II
3 Antworten